Fördermassnahmen E-Ladestationen
Fördermassnahmen E-Ladestationen
Änderung des «Reglement Leistungen und Bedingungen für E-Ladestationen»
Auf Grund der kantonalen Förderung und um diese Doppelförderung zu vermeiden, entschied der Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe Kloten AG, das Förderprogramm für E-Ladestationen, drei Monate früher als geplant, nämlich bereits den 30. September 2023 auslaufen zu lassen.